Die Alpinpolizei

Was macht die Polizei am Berg und in den Skigebieten?

… mit dieser Frage werden wir Alpinpolizisten fast täglich konfrontiert, wenn wir mit unserer blau-roten Alpinuniform mit den Liften bergwärts fahren oder in den Bergen unterwegs sind. Die Antwort ist einfach: Die Gesetze hören nicht bei der Wald oder Nebel-
grenze auf, sondern müssen bis zum höchsten Punkt unseres Staates beachtet und vollzogen werden."

Der Weg zum Alpinpolizisten

Die Ausbildung zum Alpinpolizisten ist vielfältig und langwierig. Nach der Grundausbildung zum Polizisten kann man sich bei Interesse zum Spezialbereich „Alpinpolizist“ melden. Nach mehrjähriger und umfangreicher alpiner Ausbildung erreicht man die Qualifikation „Hochalpinist“ oder sogar Polizeibergführer. Auch eine Ausbildung zum staatlich geprüften Skilehrer oder zum Flightoperator bei den Hubschraubern des BMI ist möglich.

Für Tätigkeiten im alpinen Gelände hat die Alpinpolizei einen gesetzlichen Auftrag nach div. Bundes- oder Landesgesetzen und Verordnungen und müssen daher Unfälle oder Vorkommnisse erheben und den zuständigen Behörden zur Kenntnis bringen. Der Aufgabenbereich ist vielfältig und reicht von „Erster allgemeiner Hilfeleistung“, über Gefahrenerforschung und Abwehr, Suche/Fahndung nach abgängigen Personen, Erhebung und Dokumentation von Unfällen bis zur Unfallforschung.

In jedem Bezirk unseres Landes gibt es eine Alpine Einsatzgruppe. Die Mitglieder versehen ihren Dienst auf einer Polizeiinspektion und werden bei Bedarf im Alpindienst eingesetzt und bei Unfällen im Gelände zur Erhebung dieser herangezogen.

Zwischenzeitlich gibt es immer wieder Fort- und Weiterbildungen sowie Trainings zur Verbesserung des Eigenkönnens und zur Erhaltung der fachlichen und körperlichen Fitness.

Was tun bei einem Alpinunfall? 

Jeder Unfall im alpinen Gelände unterscheidet sich grundlegend von Unfällen im Tal. Es fängt mit dem örtlichen Umfeld und den Gebietskenntnissen an, setzt sich mit dem richtigen Absetzen eines Notrufes und mit der richtigen Ersten-Hilfe-Leistung fort und endet letztendlich mit dem oft schwierigen Abtransport eines Verletzten.

Der Notruf wird am besten mit dem Euronotruf 112 abgesetzt. Dort erreicht man die Bezirks-Leitstelle der Polizei, die den Einsatz an die zuständige Rettungsleitstelle weiterleiten kann.

Diese Nummer funktioniert auch dann, wenn kein Heimnetz, jedoch irgendein anderes Fremdnetz verfügbar ist. Alle anderen Notrufnummern (z.B. 140 – Alpinnotruf) funktionieren nur mit dem eigenen Heimnetz. Bei der Abfrage durch die Leitstelle sollte man sich auf bestimmte Fragen vorbereiten.

WO ist der Notfallort?
WER ist der Melder?
WAS ist passiert?
WIE ist die Situation &  Wetterlage am Unfallort

 

Nach Absetzen des Notrufes sollte sofort mit der zumutbaren Ersten-Hilfe-Leistung begonnen werden.

Der einzige Fehler der dabei passieren kann ist NICHTS ZU TUN!

 

Was macht die Alpinpolizei?

Alpinpolizisten unterstützen die Bergrettungen bei der Ersten-Allgemeinen-Hilfeleistung und Bergung von Verunfallten. Im Anschluss daran und auch schon während der Bergung führen sie aber ihre Hauptaufgabe, - die Erhebung des  Unfallherganges, die Identitätsfeststellung, die Spurensicherung, Sicherstellung von Ausrüstungsgegenständen und weitere polizeiliche Maßnahmen durch.

 Dafür steht auch der Polizeihubschrauber des Innenministeriums „Libelle“ zur Verfügung.

Im Winter haben Alpinpolizisten erfahrungsgemäß die meisten Unfälle zu bearbeiten. Neben Lawinenunfällen, Eiskletter- und Skitourenunfällen bearbeiten sie eine große Anzahl von Skiunfällen im organisierten Skiraum. Alle Unfälle mit Verdacht auf Fremdverschulden (z.B. Skikollisionen, Anprall gegen Hindernisse, Liftunfälle, Unfälle mit Pistenfahrzeugen, Abstürze über Pisten, etc.) müssen von der Alpinpolizei erhoben und der Staatsanwaltschaft berichtet werden. Die Alpinpolizei entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, sondern führt die Erhebungen objektiv in alle Richtungen durch und leitet den Bericht unbeeinflusst weiter. Bei ca 1/3 dieser Skiunfälle ist der Zweitbeteiligte namentlich nicht bekannt. Entweder er flüchtet nach dem Unfall von der Unfallstelle oder die Namen/Adressen werden gegenseitig nicht ausgetauscht.

Die Ausforschung solcher Unfallgegner ist in großen Skigebieten dementsprechend schwierig und oft nicht mehr möglich. 

Daher sollte man als Beteiligter eines Unfalles daran denken, die Daten des Unfallgegners zu erfragen und/oder vom allgemeinen Anhalterecht für jedermann nach der österreichischen Strafprozessordnung Gebrauch zu machen.

Zur Datensicherung eignet sich ein Foto von der Identitätskarte oder einem Ausweis, das Notieren der Telefonnummer und notfalls Festhalten oder Abnahme des Sportgerätes des Beteiligten bis zum Eintreffen der Polizei. Jedenfalls sollte jeder Unfall mit Verdacht auf Fremdverschulden sofort der Polizei zur Anzeige gebracht werden, damit auch ein rasches Einschreiten gewährleistet werden kann. Bei der Notfallmeldung sollte die Anforderung der Polizei erwähnt werden.

Um aber mit all dem nicht in Kontakt zu kommen, raten Alpinpolizisten, sich auf den Winter- und Bergsport entsprechend vorzubereiten, die körperliche Fitness zu erhalten, die entsprechende Ausrüstung zu verwenden und mit dieser umgehen zu lernen, Warnungen von lokalen Experten zu beachten, die Touren gut zu planen, das Wetter zu beobachten und danach zu handeln und vor allem, sich nicht selber zu überschätzen.

 Wenn man aber trotz all der Vorsichtsmaßnahmen in einen Alpinunfall involviert ist, wird ersucht, im Rahmen des Rechtsstaates bei der Ersten Hilfe und anschließenden Aufklärung des Unfalles mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht trifft nicht nur die Beteiligten eines Unfalles, sondern auch alle Zeugen.

 Und noch eines: Bitte meldet auch alle Unfälle und Vorkommnisse, bei denen niemand verletzt wurde, um die zahlreichen Fehleinsätze von Rettungskräften, Hubschraubern und Alpinpolizisten zu vermeiden!